13.01.16

Rechtstipps für Katzenbesitzer – ist ein Katzennetz am Balkon erlaubt?
In der Rechtsprechung gibt es bereits viele Urteile, die Katzenbesitzern und Katzen-Liebhabern helfen die juristischen Klippen im Alltag zu verstehen und Problemen vorzubeugen. Gerade bei Mietverhältnissen besteht oft Unklarheit, was der Mieter bei Katzenhaltung darf und was nicht. In diesem Rechtstipp bringen wir Licht ins Dunkel, was die Themen Katzennetz am Balkon und Katzenbesuch in Wohnanlagen betrifft.
Sind Katzennetze am Balkon nur mit Erlaubnis des Vermieters gestattet?
Ein Katzennetz am Balkon darf nicht ohne Erlaubnis des Vermieters vor den Balkon gespannt werden. Das urteilte das Amtsgericht Wiesbaden am 28.01.2000. Eine Gestattung der Tierhaltung in der Wohnung beinhaltet daher keine automatische Genehmigung eines Katzennetzes am Balkon, so das Gericht. Die optische Beeinträchtigung der Fassade ist vom Vermieter daher zu erlauben. In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter ein Katzennetz vor seinem Balkon als Sturzschutz für die Katze angebracht, der Vermieter störte sich erheblich, klagte und bekam vom Gericht recht. (Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 28.01.2000, AZ: 93 C 3460/99-25)
Wie sind Katzenbesuche in der Wohnanlage geregelt?
Tigern Katzen in einer Wohnanlage umher, muss das von den Mitbewohnern einer Wohnanlage im Großen und Ganzen akzeptiert werden. Die Rechtsprechung sagt zwar, dass es beim bloßen Betreten eines Grundstücks durch fremde Katzen eine Besitzbeeinträchtigung vorliegt – sogar wenn es keine Beschädigungen oder Verschmutzungen gibt. Allerdings greift hier die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshof, das nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnisse regelt. So entspricht es der überwiegenden Ansicht, dass eine Duldungspflicht hinsichtlich 1-2 Katzen des Nachbarn beim Betreten des Grundstücks besteht. Ein Betreten der Wohnung durch Katzen ist aber davon ausgeschlossen und muss nicht hingenommen werden. (Landgericht Bonn, Urteil vom 06.10.2009, AZ: 8 S 142/09).1
1 Cats (2015) 7 Urteile, die Katzenfreunde kennen müssen, Ausgabe 08/15, S.64.